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nein
Wenn Ihr Verein gemeinnützig ist, schicken Sie bitte Ihren aktuellen Bescheid des Finanzamtes über die Steuervergünstigung (Hinweis zum Kapitalertragssteuerabzug) per E-Mail an: susanne.amsler@wohneigentum.nrw
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Ich ermächtige widerruflich, den von mir zu zahlenden Betrag bei Fälligkeit zu Lasten meines angegebenen Girokontos mit Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Girokonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung/Teileinlösung. Die in diesem Fall von den Kreditinstituten in Rechnung gestellten Aufwandskosten gehen zu meinen Lasten.
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